e5-Gemeinde Nenzing

Was ist e5?

“Menschen, die in Einklang mit Natur und Mitwelt leben, Gemeinden, die auf allen Ebenen zukunftsfähig handeln und die Verwirklichung einer gelebten Nachhaltigkeit im Umgang mit Energienutzung, Konsum, Mobilität und Wirtschaft – das sind die Visionen des e5-Landesprogramm für energieeffiziente Gemeinden.”

Karl-Heinz Kaspar, Bereichsleiter des e5-Landesprogramm für energieeffiziente Gemeinden in Vorarlberg


Beim landesweiten e5-Programm für energieeffiziente Gemeinden bewertet eine unabhängige Kommission die realisierte Energieeffizienz einer Gemeinde in fünf Stufen. Die Marktgemeinde Nenzing ist seit Beginn dieses Programms eine engagierte Partnerin und verfügt über ein sehr ausgewogenes energetisches Profil. Mit zahlreichen Projekten arbeitet das e5-Team der Marktgemeinde Nenzing stetig an der Steigerung der Energieeffizienz und an der Erreichung des fünften „e“. Damit befände sich Nenzing in der europäischen Spitzenliga der energieeffizienten Gemeinden.


Warum sind wir e5-Gemeinde?

Nachdem in Nenzing schon zehn Jahre zuvor ein Energiekonzept erstellt worden war, wurde mit der Installierung eines e5-Teams im Jahr 1998 ein weiter Schritt in Richtung Ziel - die energiepolitische Arbeit in der Gemeinde auf möglichst effiziente Weise zum Erfolg führen – gemacht.

Energieleitbild der Marktgemeinde Nenzing.pdf (0.88 MB)

Team

Das e5-Team arbeitet mit dem Ausschuss Energie & Nachhaltigkeit zusammen. Die Mitglieder:

Ausschussobmann und Teamleiter:
Raimund Zaggl

Mitglieder Ausschuss Energie & Nachhaltigkeit:
Christian Egger, Alena Halper, Andreas Scherer, Manfred Schallert, Rainer Stark, Herbert Jutz, Gudrun Khüny

Ersatz-Mitglieder Ausschuss Energie & Nachhaltigkeit:
Thomas Drißner, Martin Jussel, Herbert Greussing, Andreas Vonier, Martin Haller, German Latzer, Martin Wäger, Helmuth Weiss, Melitta Gassner

e5-Team:
Gernot Beck, Joachim Borg-Loretz, Katharina Dimovski, Thomas Drißner, Markus Fritsch, Edwin Gaßner, Richard Gassner, Thomas Glinik, Herbert Greussing, Thomas Groß, Johann Haas, Martin Jussel, Gerhard Khüny, Lukas Krebitz, Patrick Meier, Martin Schedler, Laura Scherer, Christoph Seeberger, Andreas Stoß-Messner, Edmund Tomaselli, Philipp Wachter, Helmuth Weiss

e5-Zertifizierungen

Audit-Bericht 2024.pdf (1.49 MB)

Audit-Bericht 2020.pdf (1.39 MB)

Audit-Bericht 2016.pdf (1.16 MB)

Audit-Bericht 2012.pdf (0.36 MB)

Audit-Bericht 2007.pdf (1.47 MB)

Aktivitäten des e5-Teams


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Energieeffizienzrichtlinie EED III

Die EED III (Energy Efficiency Directive III, zu Deutsch: Energieeffizienzrichtlinie III) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, den Energieverbrauch erheblich zu senken und die EU-Klimaziele zu erreichen. 


Hintergründe

Die EED III ist Teil des EU-Maßnahmenpakets "Fit for 55" und des umfassenderen "European Green Deal". Der wesentliche Hintergrund ist die dringende Notwendigkeit, den Klimawandel zu bekämpfen, indem die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 gesenkt und bis 2050 Klimaneutralität erreicht werden.


Wesentliche Inhalte und Hauptziele

  • Verbindliche Einsparziele: Die EU hat sich ein verbindliches Ziel gesetzt, den Endenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 11,7 % gegenüber den Prognosen zu senken.
  • Vorbildwirkung des öffentlichen Sektors: Öffentliche Einrichtungen (einschließlich Gemeinden) müssen ihren Gesamtenergieverbrauch ab 2021 jährlich um mindestens 1,9 % senken.
  • Sanierungspflicht: Ab Oktober 2025 müssen jährlich mindestens 3 % der Gesamtfläche beheizter oder gekühlter Gebäude im Eigentum öffentlicher Einrichtungen (mit einer Nutzfläche > 250 m²) saniert werden, um sie zu Niedrigstenergiegebäuden zu machen.
  • Transparenz: Die Richtlinie fördert mehr Transparenz über den Energieverbrauch, um ein bewussteres Verbrauchsverhalten zu erreichen.


Warum muss sie auf der Gemeindehomepage angeführt sein?

Die Richtlinie überträgt konkrete Pflichten auf öffentliche Einrichtungen, also auch auf Gemeinden. Die Veröffentlichung auf der Homepage dient der Information und Transparenz gegenüber den Bürgern und der Erfüllung der Rechenschaftspflicht bezüglich der Umsetzung dieser EU-Vorgaben. Gemeinden sind verpflichtet, ihren Gebäudebestand zu erfassen und zu veröffentlichen, um die Sanierungs- und Einsparziele nachvollziehbar zu machen. Die Information auf der Homepage ist oft der erste Schritt zur öffentlichen Dokumentation dieser Bemühungen


Gebäudeinventar.pdf (0.06 MB)


Mitfahrbänkle

Das Konzept ist schnell erklärt: An einem Mitfahrbänkle-Standort kann unkompliziert signalisiert werden, dass man gerne im Auto mitgenommen werden möchte. Es soll die Menschen zusammenbringen und gemeinsames Fahren fördern.

Projekte wie das Mitfahrbänkle können helfen, das Angebot des öffentlichen Verkehrs zu ergänzen, Fahrten von Einzelpersonen und somit auch das Gesamtverkehrsaufkommen zu reduzieren. In Nenzing sollen die Mitfahrbänkle vor allem den Bewohner*innen der Parzellen von Nutzen sein. Die abgelegeneren Ortsteile sind oft weniger gut an den öffentlichen Verkehr angebunden. Die Mitfahrbänkle sollen dazu beitragen, die Ortszentren und Verkehrsknotenpunkte leichter zu erreichen.

Standorte an wichtigen Knotenpunkten
Die Mitglieder des e5-Teams wählten dafür Standorte, welche von vielen Fahrzeugen frequentiert werden. Zumeist liegen die Standorte aber auch in der Nähe einer Bushaltestelle. So hat man ebenso die Möglichkeit den Bus zu nutzen, falls sich einmal keine Mitfahrgelegenheit bietet.

Gelbe Fahne signalisiert den Mitfahrwunsch
Das Mitfahrbänkle stellt eigentlich eine moderne Form des klassischen Autostoppens dar. An den Standorten sind Fahnenmaste mit einer gelben Schwenkfahne aufgestellt. Ist die Fahne oben, so möchte die Person, die am Mitfahrbänkle wartet, mitgenommen werden. 

Gemeindekooperation
In unseren Parzellen orientieren sich viele Verkehrsverbindungen auch nach Frastanz. Deshalb haben sich die e5-Teams der beiden Gemeinden zusammengetan und das Projekt gemeinsam umgesetzt. 7 Mitfahrbänkle in Nenzing und künftig 3 Standorte in Frastanz ermöglichen das Gemeinsam-Fahren auch über die Gemeindegrenzen hinweg.

Bewerben, Nutzen, Weitererzählen
Nutzen Sie das Mitfahrbänkle, sprechen Sie darüber und bewerben Sie es in Ihrem Bekanntenkreis. Denn nur wer weiß, was die gelbe Fahne bedeutet, kann ein späterer Chauffeur oder ein zukünftiger Fahrgast sein. Nur wer das Konzept kennt, kann sich auch selbst beteiligen. 

Ein bewährtes Projekt
Vielleicht kommen Ihnen die gelben Mitfahrbänkle-Fahnen bekannt vor. Mehrere Exemplare davon sind im Großen Walsertal sowie in Thüringen und Ludesch zu finden. Dort bewährt sich das Projekt schon seit dem Jahr 2021. Die von Architekt Matthias Würfel und der Klima- und Energieregion Biosphärenpark Großes Walsertal gestalteten Fahnen durften die Marktgemeinden Frastanz und Nenzing dankenswerterweise übernehmen.

Standorte (7.67 MB)

Carsharing

Die Marktgemeinde Nenzing hat ein eigenes Carsharing-Auto, das rund um die Uhr von der Bevölkerung gemietet werden kann. Der Standort des PKWs ist beim Wolfhaus, Bazulstraße 2, 6710 Nenzing. Der Renault ZOE wird mit Wasserkraft-Strom aus Eigenproduktion der Marktgemeinde Nenzing betrieben, ist ein 5-Türer und hat 5 Sitzplätze.

Carsharing? Wie geht das?
1. auf www.carusocarsharing.com registrieren
2. persönliche Kundenkarte* abholen (z.B. im Rathaus Nenzing)
3. Auto im gewünschten Zeitraum online reservieren
4. Auto mit persönlicher Kundenkarte öffnen und losfahren
5. am Ende der Reservierung Auto an den Standort zurückbringen

* Die Kundenkarte müssen Sie nur einmalig abholen, sie gehört anschließend Ihnen. Sie können damit Caruso-Autos in ganz Vorarlberg nutzen.

Was kostet das?
Für die Registrierung wird eine einmalige Gebühr von € 19,90 verrechnet (gilt nicht für VMOBIL-Jahreskartenbesitzer*innen). Alle Nenzinger*innen erhalten diese Registrierungsgebühr von der Gemeinde refundiert.

Für die Benützung des Autos können Sie zwischen drei Tarifmodellen wählen (Stand Tarife: 01/2026):

FLEX:
€ 4,50 pro Stunde (pro Tag max. € 99)
€ 0,47 pro km
€ 1,00 pro Reservierung
€ 0,00 pro Monat

SMART:
€ 2,50 pro Stunde (pro Tag max. € 79)
€ 0,45 pro km
€ 9,90 pro Monat (€ 4,90 für VMOBL-Jahreskartenbesitzer*innen)

MEMBER:
€ 2,00 pro Stunde (pro Tag max. € 69)
€ 0,43 pro km
€ 19,90 pro Monat (€ 14,90 für VMOBL-Jahreskartenbesitzer*innen)

Erkundigen Sie sich auf www.carusocarsharing.com oder im Rathaus der Marktgemeinde Nenzing bei Laura Scherer oder Dunja Thaler (T: 05525 62215, DW -102 oder DW -103; E: laura.scherer@nenzing.at oder dunja.thaler@nenzing.at).

Förderungen für Bürger*innen 

ghörig z`wäg in Nenzing

E-MOBIL in Nenzing

1200 x Zukunft pflanzen

Nenzinger Energiemeisterschaften

Kleidertausch-Café

Fahrradwettbewerb

Energieleitbild Nenzing 2030 

Gehen Fahren Radeln 

Sonnenkraft Nenzing