Mit dem heutigen Schulbeginn gilt in Nenzing die neue Tempo-30-Regelung: Auf fast allen Gemeindestraßen innerhalb des Ortsgebietes heißt es ab heute Tempo 30.
Der Start wurde bewusst mit dem Beginn des neuen Schuljahres gewählt. Gerade jetzt sind wieder viele Kinder zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Scooter unterwegs.
Ausgenommen sind wenige Gemeindestraßenabschnitte sowie die übergeordneten Landesstraßen. Entscheidend ist immer die Beschilderung vor Ort!
Wir bitten alle Autofahrer, auf die neue Regelung zu achten und ihre Geschwindigkeit entsprechend anzupassen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Tempo-30-Regelung :
Tempo 30 gilt ab Montag, 14. September 2026.
Nein. Die Regelung betrifft fast alle Gemeindestraßen im Ortsgebiet. Wenige Straßenabschnitte sowie Landesstraßen sind ausgenommen.
Entscheidend ist die Beschilderung vor Ort.
Ab dem ersten Schultag sind wieder viele Kinder zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Scooter unterwegs. Der Starttermin lenkt den Blick bewusst auf ihre Sicherheit.
Tempo 30 erhöht die Sicherheit, schafft mehr Zeit zum Reagieren und verbessert die Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr. Weniger Verkehrslärm und mehr Aufenthaltsqualität kommen den Wohngebieten zugute.
Nein. Auf einer Strecke von zwei Kilometern beträgt der rechnerische Unterschied gegenüber Tempo 40 rund eine Minute.