Der Kauf eines Fahrradanhängers für den Kinder- oder Lastentransport wird auf Empfehlung des e5-Teams mit einem Unterstützungsbeitrag von 15 % gefördert (max. jedoch € 75,-).
Förderbedingungen:
- Anschaffung der Fördergegenstände nach dem 18.01.2022 (maßgeblich = Rechnungsdatum); gilt nicht für bereits bisher bestehende Förderungen
- Die Rechnungsbelege müssen im Original vorgelegt werden.
- Kauf der Fördergegenstände bei einem/r Händler*in in Vorarlberg (maßgeblich = Standort der Filiale)
- Es werden nur Neuanschaffungen gefördert. Gebraucht gekaufte Gegenstände können nicht gefördert werden, da ansonsten Doppelförderungen nicht ausgeschlossen werden können.
- Der/Die Antragsteller*in (und das Kind) muss den Hauptwohnsitz in Nenzing gemeldet haben.
- Pro Antragsteller*in wird maximal ein Stück des jeweiligen Fördergegenstandes gefördert.
- Sollten im Haushalt des/der Antragsteller*in unbezahlte Rechnungen der Marktgemeinde Nenzing bestehen, wird die bewilligte Förderung mit den Rückständen gegengerechnet.
Weitere Förderungen für Gemeindebürger*innen:
Eltern, die ihre Kinder mit Stoffwindeln wickeln, erhalten für den Kauf der Erstausstattung einen Förderbeitrag in Höhe von 25 % des Einkaufspreises
(max. jedoch € 150,-).
Nutzer*innen von Caruso Carsharing können sich die Registrierungsgebühr in Höhe von € 19,90 im Rathaus zurückholen.
Die Anschaffung eines (Elektro-)Lastenfahrrades wird mit einem Förderbeitrag von 10 % des Kaufpreises unterstützt (max. jedoch € 500,-).
Die Errichtung von thermischen Solar-Anlagen und der Einbau einer Hackschnitzel- oder Stückholzheizung werden mit 30 % bzw. 50 % des Landesförderbeitrages unterstützt.
Hundehalter*innen, die den Hundeführschein absolvieren, erhalten einmalig € 110,-.
Hier finden Sie die Förderansuchen.
Ansprechperson für die Stoffwindelförderung
Ansprechperson für sonstige Förderungen