Gemeindeförderung für Kiki- oder Lastenfahrradanhänger

Münzstapel mit Bäumchen oben drauf

Der Kauf eines Fahrradanhängers für den Kinder- oder Lastentransport wird auf Empfehlung des e5-Teams mit einem Unterstützungsbeitrag von 15 % gefördert (max. jedoch € 75,-).


Förderbedingungen:

  • Anschaffung der Fördergegenstände nach dem 18.01.2022 (maßgeblich = Rechnungsdatum); gilt nicht für bereits bisher bestehende Förderungen
  • Die Rechnungsbelege müssen im Original vorgelegt werden.
  • Kauf der Fördergegenstände bei einem/r Händler*in in Vorarlberg (maßgeblich = Standort der Filiale)
  • Es werden nur Neuanschaffungen gefördert. Gebraucht gekaufte Gegenstände können nicht gefördert werden, da ansonsten Doppelförderungen nicht ausgeschlossen werden können.
  • Der/Die Antragsteller*in (und das Kind) muss den Hauptwohnsitz in Nenzing gemeldet haben.
  • Pro Antragsteller*in wird maximal ein Stück des jeweiligen Fördergegenstandes gefördert.
  • Sollten im Haushalt des/der Antragsteller*in unbezahlte Rechnungen der Marktgemeinde Nenzing bestehen, wird die bewilligte Förderung mit den Rückständen gegengerechnet.


Weitere Förderungen für Gemeindebürger*innen:

Eltern, die ihre Kinder mit Stoffwindeln wickeln, erhalten für den Kauf der Erstausstattung einen Förderbeitrag in Höhe von 25 % des Einkaufspreises

(max. jedoch € 150,-).

Nutzer*innen von Caruso Carsharing können sich die Registrierungsgebühr in Höhe von € 19,90 im Rathaus zurückholen.

Die Anschaffung eines (Elektro-)Lastenfahrrades wird mit einem Förderbeitrag von 10 % des Kaufpreises unterstützt (max. jedoch € 500,-).

Die Errichtung von thermischen Solar-Anlagen und der Einbau einer Hackschnitzel- oder Stückholzheizung werden mit 30 % bzw. 50 % des Landesförderbeitrages unterstützt.

Hundehalter*innen, die den Hundeführschein absolvieren, erhalten einmalig € 110,-.


Hier finden Sie die Förderansuchen.


Ansprechperson für die Stoffwindelförderung

Ansprechperson für sonstige Förderungen

19.05.2023 08:00