Erziehungsberechtigte mit Hauptwohnsitz in Nenzing, deren Kinder zwischen
2.9.2012 und 31.8.2020 und
2.9.2025 und 31.12.2025
geboren wurden, sind eingeladen ihren Betreuungsbedarf bis spätestens 30. April mit folgendem Formular bekanntzugeben.
Es geht dabei nur um eine Abfrage des Bedarfs, es ist keine Anmeldung zur Betreuung. Diese erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Unter diesem Link finden Sie das Online-Formular: www.nenzing.at/bedarfserhebung-kbbg
Sollten Sie die Bedarfserhebung bereits aufgrund unseres Schreibens ausgefüllt haben, sind Ihre Bedarfe bereits erfasst.